Corona Infos

Aktuelle Schutz- und Hygienemaßnahmen

Stand 1. März 2023

Liebe Gäste und Patienten von Bad Clevers,
 
mit Wirkung zum 1. März 2023 wurden alle bayerischen Corona-Vorgaben komplett aufgehoben! Dies bedeutet: es gibt ab diesem Datum keine Einschränkungen mehr durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen der Staatsregierung. Einzig und allein einige bundeseinheitliche Regeln aus dem Infektionsschutzgesetz bleiben noch bis voraussichtlich Ostern 2023 für medizinische Einrichtungen (Praxen, Kliniken, usw.) bestehen. Nach rund drei Jahren Pandemie markiert dies einen wichtigen Wendepunkt hin zu gewohnter Normalität und noch mehr Eigenverantwortung. Wir freuen uns jedenfalls sehr, dass damit ein entspannter Aufenthalt in Bad Clevers, ohne vielfältige Schutz- und Hygienevorschriften, möglich ist. Die wenigen Punkte, welche es aktuell als Gast / Patient oder Besucher / Externer zu beachten gilt, haben wir Ihnen auf dieser Seite mit Bitte um Beachtung kurz zusammengefasst. Erleben Sie somit ganz unbeschwert und frei unser ganzheitliches Konzept zum gesunden Wohlfühlen!
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Krankheitssymptome und Testung

Bei einem vorliegenden Coronaverdacht oder konkreten Krankheitssymptomen vor Anreise, bitten wir alle Gäste / Patienten um telefonische Kontaktaufnahme. Nach Rücksprache mit dem Ärzteteam ist dann ggfs. - sofern medizinisch vertretbar - eine Verschiebung des Aufenthaltes erforderlich. Ebenso empfehlen wir zur eigenen Sicherheit und bei längerer Anreise vorab einen Antigentest zu Hause zu machen - eine Testpflicht gibt es nicht mehr. Sollten bei Ihnen vor Ort Anzeichen einer möglichen Infektion auftreten, so bitten wir Sie auf dem Zimmer zu bleiben. Das weitere Vorgehen stimmt dann im Einzelfall die medizinische Abteilung mit Ihnen ab. Im Falle einer positiven Testung auf das Coronavirus ist - bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses - die Teilnahme an Therapien sowie das Aufsuchen von Gemeinschaftsräumen nicht möglich. Eine strenge Isolation auf dem Zimmer ist nicht erforderlich, allerdings ist innerhalb der Klinik bei bestätigten Infektionen das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Außerhalb der Klinik bitten wir um einen verantwortungsbewussten, eigenverantwortlichen Umgang.
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Besucher und Maskenpflicht

Besuche sind an der Rezeption anzumelden, ein negatives Corona-Testergebnis wird nicht mehr benötigt. Bitte sehen Sie jedoch bei einem vorliegenden Verdacht / Coronavirus-Symptomen von einem Besuch ab. Für Besucher*innen und alle Externen gilt in medizinischen Einrichtungen, wie Bad Clevers, bis voraussichtlich 7. April 2023 eine gesetzliche Vorgabe nach §28b IfSG zum Tragen einer FFP2-Maske (Maskenpflicht). Für Gäste / Patienten im Haus und Mitarbeiter gilt diese Regelung explizit nicht. Wir empfehlen jedoch - insbesondere für alle Personen mit gesundheitlichen Risiken - weiterhin das konsequente Tragen einer Maske zum Selbst- und Fremdschutz. Wir bitten darum, eine persönliche Entscheidung zum Tragen von Masken zum Schutz vor Infektionen bei allen, egal ob Gäste / Patienten oder Mitarbeiter, zu respektieren. Ebenso raten wir nach wie vor zur konsequenten Einhaltung bewährter Hygieneregeln. Zu einem optimalen Schutz gehört auch, wo möglich Abstand halten, auf gute Luftqualität achten und ggfs. Impfung (nach ärztlichem Rat) auffrischen.
Wir freuen uns auf Sie und sind gerne bei Fragen für Sie da!
 
Ihre Familie Angerer-Schmidtchen
und das gesamte Team