Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: November 2014)

Angerer Schmidtchen Kneipp Sanatorium Bad Clevers, Klinik für Naturheilverfahren e.K.

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Kur-, Gesundheits- und Wellnessaufenthalte, die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung an Begleitpersonen, Besucher und Übernachtungsgäste sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Sanatoriums.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Sanatoriums in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per Email erfolgen. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer durch den Gast bestellt (Antrag) und durch das Sanatorium zugesagt (Annahme) oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Mit dem Zustandekommen des Vertrages erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sanatoriums an.

Ebenso nimmt der Gast mit Vertragsabschluss die Hinweise des Sanatoriums zum Datenschutz, welche in der jeweils aktuellen Form auf der Homepage www.badclevers.de veröffentlicht sind und dem Gast auf Verlangen per Post, Fax oder E-Mail zugeschickt werden, zur Kenntnis und willigt zur Verwendung der Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung bis auf Widerruf ein.

Dem Sanatorium steht es frei reservierte Zimmer, gebuchte Arrangements sowie weitere Vertragsdetails in Textform zu bestätigen. Liegt der Buchungsbestätigung ein zusätzliches Anmeldeformular bei, so sollte der Gast dieses innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (bei kurzfristiger Buchung bis spätestens 3 Tage vor Anreise) an das Sanatorium zurücksenden.

Eine rechtskräftig gewordene Buchung behält auch dann ihre Gültigkeit, wenn das Anmeldeformular oder eine eventuelle Anzahlung (vgl. Ziffer III) nicht fristgerecht beim Sanatorium eingehen und bedarf daher einer Stornierung in Textform (vgl. Ziffer IV), um als wirksame Annullierung des Vertrages zu gelten.

Das Sanatorium empfiehlt die Reservierung der SPA Termine am Besten zusammen mit der Zimmerreservierung, in jedem Fall jedoch vor der Anreise vorzunehmen, so können die Gästewünsche optimal berücksichtigt werden. Eine Buchung vor Ort ist je nach Verfügbarkeit möglich, gegebenenfalls können jedoch nicht mehr alle Anwendungen angeboten werden.

Vertragspartner sind das Sanatorium und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Sanatorium gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Sanatorium eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche gegen das Sanatorium verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sanatoriums beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Sanatorium ist verpflichtet die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage, also dem gültigen Prospekt, der Internetseite des Sanatoriums, bzw. der sonstigen Leistungs- und Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich in Textform getroffenen Vereinbarungen.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Sanatoriums (Aktuelle Preisliste) zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Sanatorium beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Sanatorium verauslagt werden.

Die vereinbarten Preise verstehen sich als Inklusiv-Preise und schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

Das Sanatorium kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Sanatoriums oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Sanatoriums erhöht.

Das Sanatorium ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in der Reservierungsbestätigung in Textform geregelt werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Sanatorium berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Das Sanatorium ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und / oder 6 geleistet wurde.

Spätestens bei der Anreise wird in der Regel gemäß Nummer 7 vom Sanatorium eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises verlangt. Wenn zwischen den Vertragspartnern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, so sind die Rechnungen des Sanatoriums spätestens bei der Abreise in bar oder mit EC-Karte zu begleichen. Das Sanatorium ist nicht verpflichtet bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten oder Voucher anzunehmen.

Zahlungen in Fremdwährungen sind grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.

Rechnungen des Sanatoriums ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Sanatorium kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Sanatorium bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Sanatoriums aufrechnen oder verrechnen.

Frühere Tarife und Bestimmungen werden mit Erscheinen einer neuen Preisliste ungültig.

IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Sanatoriums, vorzeitige Abreise)

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Sanatorium geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Sanatorium der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

Sofern zwischen dem Sanatorium und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Sanatoriums auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Sanatorium ausübt.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Sanatorium einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Sanatorium den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Buchungsverschiebungen kommen dabei einer Stornierung gleich. Das Sanatorium hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Sanatorium den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet mindestens 60% der vereinbarten Gesamtkosten zu zahlen, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.

Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise des Gastes behält sich das Sanatorium ebenso vor, die Kosten für Übernachtung sowie alle sonstigen Leistungen, welche ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen wurden bis zur vertraglich vereinbarten Höhe unter Abzug der ersparten Aufwendungen / Einnahmen aus anderweitiger Vermietung in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet für die nicht genutzten Tage den vertraglich vereinbarten Preis abzüglich eines pauschalen Betrages in Höhe von maximal 40% des günstigsten Tagessatzes in der jeweiligen Kategorie zu zahlen.

Gästen, welche über einen Kostenträger mit Direktabrechnung kommen, wird bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder nicht rechtzeitigem Rücktritt (vgl. Ziffer 1 und 2) unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen ein pauschaler Betrag von 60% des günstigsten Tagessatzes der jeweiligen Kategorie für die Anzahl der betroffenen Tage in Rechnung gestellt. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sind dabei vom Sanatorium entsprechend anzurechnen.

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch (Nummer 3 bis 5) nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Das Sanatorium empfiehlt dringend den Abschluss eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung.

Werden einzelne Leistungen in Arrangements / Angebotspaketen nicht in Anspruch genommen, tritt keine Minderung des Pauschalpreises ein. Einzelne Inhalte der Pauschalarrangements sind nicht veränderbar. Bei Arrangements / Angebotspaketen ist keine Kostenaufschlüsselung für eine mögliche Erstattung durch Versicherungen und sonstige Kostenträger in die verschiedenen Leistungsbereiche (Unterbringung, Verpflegung, medizinische Leistungen, Anwendungen) möglich.

Im Rahmen der Halb- oder Vollpension beginnt die Verpflegung am Anreisetag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Mahlzeiten, welche nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht vergütet.

Termine für Einzelbehandlungen müssen vom Gast bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Bei späterer oder fehlender Absage werden die Anwendungen in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Unverbindliche Angebote und Optionen können bis zu dem vom Sanatorium vorgegebenen Termin aufrechterhalten werden. Sollte der Gast bis zu diesem Termin keine verbindliche Buchung vornehmen, können die angebotenen Leistungen nicht mehr garantiert werden. Eine feste Zu- oder Absage seitens des Gastes muss spätestens 30 Tage vor der geplanten Anreise erfolgen.

V. Rücktritt des Sanatoriums

Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Sanatorium in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Sanatoriums auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Sanatorium gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Sanatorium ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Sanatorium berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

höhere Gewalt (z.B. Wasser, Feuer, Sturm) oder andere vom Sanatorium nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

das Sanatorium begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen    Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Sanatoriums in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Sanatoriums zuzurechnen ist;

der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

Der berechtigte Rücktritt des Sanatoriums begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Bei Nichtbeachtung der Haus- / Klinikordnung ist das Sanatorium berechtigt, die Behandlung auf Kosten des Gastes – ohne Abzug ersparter Aufwendungen – abzubrechen. Ebenso ist der Gast verpflichtet, die Unterkunft sowie alle Einrichtungen des Sanatoriums selbst nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. Der Gast darf mitgebrachte Speisen und Getränke nicht in den öffentlichen Räumen des Sanatoriums verzehren.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Besondere Wünsche bezüglich Lage und Ausstattung der Zimmer werden gerne nach Möglichkeit berücksichtigt; diese unverbindlichen Wünsche sind jedoch explizit nicht Bestandteil des geschlossenen Vertrages. Durch den Sanatoriumsbetrieb können freiwerdende Zimmer nur wenige Tage vorher überblickt werden, daher kann nur eine verbindliche Zusage für die gewünschte Kategorie gegeben werden. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist nicht möglich. Bei Anreise wird der gültige Personalausweis / Reisepass erbeten.

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Sanatorium über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Sanatorium spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Sanatorium, sofern nicht eine längere Nutzung für den Tag vereinbart wurde, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung eine angemessene Vergütung, welche individuell durch das Sanatorium festgelegt wird, verlangen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Sanatorium kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Für Verlängerungen über die reservierte und bestätigte Zeit hinaus sowie alle sonstigen Änderungen zum gebuchten Aufenthalt ist die Reservierungsabteilung zu kontaktieren. Meist ist dies nur vorbehaltlich eines Zimmerwechsels möglich.

VII. Haftung des Sanatoriums und des Gastes

Das Sanatorium haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sanatoriums beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Sanatoriums beruhen. Einer Pflichtverletzung des Sanatoriums steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Sanatoriums auftreten, wird das Sanatorium bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Freizeitanlagen, Geräte und Fahrzeuge muss der Kunde vor Inanspruchnahme selbst überprüfen.

Für eingebrachte Sachen haftet das Sanatorium dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Sanatoriums ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben; Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung.

Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Sanatoriums, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Sanatoriumsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Sanatorium nur nach Maßgabe der vorstehenden Nummer 1, Sätze 1 bis 4.

Weckaufträge werden vom Sanatorium mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Sanatorium übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Sanatorium haftet hierbei nur nach  Maßgabe der vorstehenden Nummer 1, Sätze 1 bis 4.

Das Sanatorium haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden.

Wegen Brandschutz sowie aus versicherungstechnischen Fragen dürfen mitgebrachte, dem Sanatorium nicht zugehörende elektrische Geräte nicht zum Einsatz gebracht werden (Wasserkocher, Bügeleisen, Heizgeräte ect.). Der Gast haftet durch die nicht erlaubte Inbetriebnahme der Geräte vollumfänglich für alle entstanden Schäden (z.B. Gebäude, Personen).

VIII. Kostenübernahme Krankenkasse, Beihilfe, private Versicherung

Die Abrechnung erfolgt ohne eine gültige Kostenzusage einer Krankenversicherung für eine Direktabrechnung grundsätzlich und ausschließlich zwischen dem Gast und dem Sanatorium. Bei stationären bzw. ambulanten Kuren unter Inanspruchnahme von Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse muss die entsprechende Kostenzusage des Versicherers spätestens 30 Tage vor Antritt der Behandlung im Sanatorium in Textform vorliegen. Andernfalls erfolgt die Aufnahme und spätere Abrechnung als Selbstzahler. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur Leistungen welche ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind sowie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Individuelle Komfortwünsche und zusätzliche Wahlleistungen werden daher – nach vorheriger Vereinbarung – in jedem Fall dem Gast direkt in Rechnung gestellt.

Als Privatpatient geht der Gast ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Sanatorium ein (Ziffer II Nummer 1). Dies bedingt, dass der Gast die Rechnung komplett privat begleicht, unabhängig von einer möglichen Erstattung der Kosten durch die Beihilfe und / oder private Krankenversicherung (PKV). Vor Antritt der Kurmaßnahme muss sich der Gast entweder auf eine Einzelabrechnung (Unterbringung, Verpflegung, medizinische Leistungen, Kur- und Heilmittel) oder, sofern vom Sanatorium angeboten, eine Pauschalabrechnung aller Leistungen festlegen. Das Sanatorium empfiehlt dem Gast die günstigste Art der Abrechnung im Vorfeld mit der PKV und / oder Beihilfe abzusprechen. Bei der Einzelabrechnung gelten für die Therapien und Anwendungen die Haustarife des Sanatoriums, welche sich von den erstattungsfähigen Höchstbeträgen unterscheiden. Die Kosten für ärztliche und medizinische Leistungen, welche direkt durch im Sanatorium tätige Ärzte erbracht wurden, werden unter Zugrundelegung der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet. Eine Minderung nach § 6a GOÄ erfolgt dabei nur im Rahmen von genehmigten, stationären Sanatoriumskuren (Nachweis muss vorgelegt werden), nicht aber bei Gesundheits- und Wellnessaufenthalten als Selbstzahler.

Die Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen erfolgt nach den Beihilferichtlinien, die PKV beteiligt sich je nach abgeschlossenem Tarif. Bei der Kostenerstattung sehen die Beihilfevorschriften einiger Länder zudem vor, dass für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nur die Kosten als beihilfefähig anerkannt werden, die dem Satz entsprechen, den die jeweilige Einrichtung mit einem Sozialversicherungsträger vereinbart hat. Das Sanatorium weist darauf hin, dass es einen Versorgungsvertrag mit einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abgeschlossen hat und stellt dem Gast auf Anfrage eine aktuelle Bescheinigung aus. Die Erstattung aller Kosten in vollem Umfang ist daher möglicherweise nicht gewährleistet und es muss ein entsprechender Eigenanteil – Differenz aus erstatteten Kosten und Rechnungsbetrag – selbst getragen werden. Eine Abrechnung nach dem Tagessatz der gesetzlichen Krankenkassen ist für Privatpatienten nicht möglich.

Die Versichertenkarte oder ein Überweisungsschein des Hausarztes können im Sanatorium nicht in Verrechnung gebracht werden. Ärztliche Leistungen werden daher, mit Ausnahme von Maßnahmen gemäß Ziffer VIII Nummer 1, grundsätzlich privat in Rechnung gestellt. Haus- und fachärztliche Verordnungen (Rezepte) werden, nach Kontrolle auf Vollständigkeit sowie formale Richtigkeit, angenommen. Dabei gilt: Ein Tausch gegen andere als die vom Arzt verordneten Kur- und Heilmittel ist nicht möglich; ebenso rechnen wir über die Verordnung nur die Anwendungen ab, welche tatsächlich erbracht wurden.

IX. Gutscheine

Vom Sanatorium werden Wertgutscheine zum Kauf angeboten. Der Mindestwert bei einem Gutscheinkauf beträgt 50,- € (in Worten: fünfzig Euro). Ab diesem Minimum kann der Käufer den Wert des Gutscheins nach seinen Wünschen frei angeben.

Für bestimmte Leistungen bietet das Sanatorium auch Leistungsgutscheine zum Kauf an. Der Gutschein stellt dabei jedoch grundsätzlich keine Buchung von Leistungen des Sanatoriums dar, sondern ist lediglich ein Zahlungsmittel. Das Sanatorium als Verkäufer verpflichtet sich, dem Wert des Gutscheins entsprechende Leistungen bei der Einlösung des Gutscheins zu erbringen. Maßgeblich für den Wert des Gutscheins ist der Betrag der zugehörigen Gutscheinrechnung.

Die unter Nummer 1 und 2 genannten Gutscheine können für jede beliebige Leistung des Sanatoriums eingelöst werden, jedoch dahingehend eingeschränkt, dass die Leistung auch verfügbar ist. Das Sanatorium löst nur solche Gutscheine ein, welche vollständig bezahlt sind. Ein Gutschein ist wie ein Barkauf; Rückerstattungen sind weder vollumfänglich noch teilweise möglich.

Werden beim Einlösen des Gutscheins Leistungen in Anspruch genommen, welche preislich unter dem Wert des Gutscheins liegen, so wird ein Saldo-Gutschein für den verbleibenden Wert ausgestellt mit einer Gültigkeit für die restliche Laufzeit ab ursprünglichem Ausstellungsdatum (vgl. Ziffer IX, Nummer 6). Es können keine Differenzen in bar ausbezahlt werden.

Gutscheine, welche vom Sanatorium kostenlos - z.B. für Werbezwecke oder zur Kundenbindung - ausgegeben werden, sind grundsätzlich nur im Rahmen der dort genannten Leistungen bzw., falls keine konkreten Leistungen sondern lediglich ein Wertbetrag genannt ist, in der Höhe des Gutscheinwertes einlösbar. Bei Wertgutscheinen sind in diesem Fall auch Teileinlösungen analog Ziffer IX Nummer 4 möglich; Leistungsgutscheine sind nur komplett als Ganzes einlösbar. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.

Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 2 Jahre gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins. Für den Fall, dass der Inhaber eines Gutscheins am Angebot des Sanatoriums keinen Gefallen findet, können keine Rückerstattungen gemacht werden.

X. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlichlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Sanatoriums. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des      § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Sanatoriums.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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