Wissenswertes A-Z

  • Abrechnung

  • An- und Abreise

  • Arzt- und Laborkosten

  • Bank

  • Behandlungstermine

  • Beihilfefähigkeit

    Unser Haus ist Privatsanatorium nach § 30 der Gewerbeordnung (GewO) und erfüllt die Anforderungen nach § 107 Abs. 2 SGB V als Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung. Die therapeutische und medizinische Behandlung sowie die Unterbringung ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Beihilfeordnung nach § 6, § 7 und § 8 BhV / BVO sowie § 29 und § 30 BayBhV beihilfefähig. Gerne senden wir Ihnen eine entsprechende Bestätigung für Ihre Beihilfestelle zu.
  • Bademantel

  • Fahrräder

  • Gültigkeit

  • Gymnastik- und Fitnessraum

  • Haustiere

  • Kostenerstattung Beihilfe / Private Krankenversicherung

  • Kostenübernahme Gesetzliche Krankenkasse

  • Kultur- und Veranstaltungsprogramm

  • Kur- und Heilmittel

  • Kurmöglichkeiten

  • Mahlzeiten

  • Parken

  • Patienten

  • Pauschalangebote

  • Qualitätsmanagement

  • Rauchen

  • Reisegepäck

  • Ruhezeiten

  • Sauna

  • Schwimmen

  • Stornierung

  • Telefon und Internet

  • TV und Radio

  • Überweisungsscheine und Rezepte

  • Versorgungsvertrag

  • Wäscheservice

  • Wertsachen

  • Wochenprogramm

  • Zimmerreservierung