Wissenswertes A-Z

  • Abrechnung

  • An- und Abreise

  • Arzt- und Laborkosten

  • Bank

  • Behandlungstermine

  • Beihilfefähigkeit

  • Bademantel

  • Fahrräder

  • Gültigkeit

  • Gymnastik- und Fitnessraum

  • Haustiere

  • Kostenerstattung Beihilfe / Private Krankenversicherung

    Die Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen erfolgt nach den Beihilferichtlinien, die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten je nach abgeschlossenem Tarif. Eine Pauschalabrechnung ist möglich bei Aufenthalten, welche von der Versicherung oder Beihilfe bezuschusst werden und eine detaillierte Einzelabrechnung notwendig machen. Sie erhalten die Rechnung für Unterkunft, ärztliche Leistungen und Anwendungen getrennt in mehrfacher Ausfertigung am Ende der Kurzeit. Sollten Ihre vom Arzt verordneten Aufenthaltskosten von keinem Träger übernommen werden, haben Sie unter Umständen je nach steuerlicher Voraussetzung die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten (Übernachtung, Physiotherapie, Arzt) als gesundheitspräventive Leistung steuerlich geltend zu machen.
  • Kostenübernahme Gesetzliche Krankenkasse

  • Kultur- und Veranstaltungsprogramm

  • Kur- und Heilmittel

  • Kurmöglichkeiten

  • Mahlzeiten

  • Parken

  • Patienten

  • Pauschalangebote

  • Qualitätsmanagement

  • Rauchen

  • Reisegepäck

  • Ruhezeiten

  • Sauna

  • Schwimmen

  • Stornierung

  • Telefon und Internet

  • TV und Radio

  • Überweisungsscheine und Rezepte

  • Versorgungsvertrag

  • Wäscheservice

  • Wertsachen

  • Wochenprogramm

  • Zimmerreservierung