Direktabrechnung und Selbstzahler
- Ohne gültige Kostenzusage einer Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung ausschließlich zwischen Ihnen und dem Sanatorium.
- Wenn Sie Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse nutzen, muss die Kostenzusage spätestens 30 Tage vor Behandlungsbeginn schriftlich vorliegen, ansonsten wird die Behandlung als Selbstzahler abgerechnet.
Gesetzliche Krankenkassen
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen. Individuelle Komfortwünsche und Wahlleistungen werden separat in Rechnung gestellt.
Privatpatienten
- Als Privatpatient haben Sie ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Sanatorium.
- Die Rechnung begleichen Sie privat, unabhängig von möglichen Erstattungen durch Beihilfe oder private Krankenversicherung (PKV).
- Vor Beginn Ihrer Kur sollten Sie die Abrechnungsoption (Einzelabrechnung oder Pauschalabrechnung) mit Ihrer PKV und/oder Beihilfe abklären.
Kosten für ärztliche Leistungen
- Diese werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
- Beachten Sie, dass eine vollständige Erstattung durch Beihilfe/PKV möglicherweise nicht garantiert ist.
Versichertenkarte und Überweisungsschein
- Diese können im Sanatorium nicht verrechnet werden.
- Ärztliche Leistungen werden privat abgerechnet.
Wenn Sie Fragen zur Zahlungsabwicklung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
(Telefon: +49 (0) 83 34 60 90, E-Mail: info@badclevers.de)